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   BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89   

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https://dejure.org/1990,24462
BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89 (https://dejure.org/1990,24462)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 2 RU 58/89 (https://dejure.org/1990,24462)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 (https://dejure.org/1990,24462)
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Das haben der Unfallversicherungsträger und die Tatsachengerichte dann dadurch angemessen zu berücksichtigen (vgl BSG, Urteil vom 27.3. 1990 - 2 RU 45/89 -), daß sie um so mehr alle Anhaltspunkte aufklären, die geeignet sein -6.
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Das gilt um so mehr, wenn - wie hier - gerade seine Beweggründe zur Umkehr für die Entscheidung des Rechtsstreits von entscheidender Bedeutung sind (vgl BSG Urteil vom 6. Dezember 1989 - 9 RVg 2/89 -).
  • BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60

    Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    (BSGE 19, 52, 56; 24, 25, 28f; BVerwG zum Wiedergutmachungsrecht DÖV 1960, 27 mwN; Meyer-Ladewig, 3. Aufl § 118 RdNr 5; Brackmann aaO S 244m).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung über das Vorliegen des inneren Zusammenhangs ist grundsätzlich der volle Nachweis zu erbringen; dh es muß bei vernünftiger Abwägung des Ergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen versicherter Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83), es muß also sicher feststehen, daß eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128).
  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 54/83
    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Vielmehr darf die Entscheidung nach der Beweislast erst dann getroffen werden, wenn alle Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts erschöpft sind, ohne daß es gelungen ist, die bestehenden Ungewißheiten zu beseitigen (BSGE 27, 40, 42; BSG SozR § 128 SGG Nrn 58, 60; Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 -. Ebenso setzt eine Entscheidung aufgrund der objektiven Beweislast voraus, daß eine umfassende und eingehende Beweiswürdigung die Ungewißheit nicht beseitigt hat (Krasney, BG 1967, 312).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Der innere Zusammenhang ist gegeben, wenn der Weg, den der Kläger zurückgelegt hat, wesentlich dazu diente, die versicherte Tätigkeit aufzunehmen (BSGE 58, 76, 77).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Für die tatsächlichen Grundlagen der Wertentscheidung über das Vorliegen des inneren Zusammenhangs ist grundsätzlich der volle Nachweis zu erbringen; dh es muß bei vernünftiger Abwägung des Ergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen versicherter Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83), es muß also sicher feststehen, daß eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    (BSGE 19, 52, 56; 24, 25, 28f; BVerwG zum Wiedergutmachungsrecht DÖV 1960, 27 mwN; Meyer-Ladewig, 3. Aufl § 118 RdNr 5; Brackmann aaO S 244m).
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 10/85

    Wahlfeststellung - Unfallversicherung - Verletztenrente - Heilbehandlungsanspruch

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Führten alle denkbaren Unfallverläufe und -zusammenhänge zu dem Ergebnis, daß Versicherungsschutz zu bejahen ist, bedürfte es keiner bis ins einzelne gehenden Sachaufklärung; denn dann wäre nach den auch im Unfallrecht geltenden Regeln der sogenannten Wahlfeststellung Versicherungsschutz zu bejahen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 80).
  • BSG, 29.06.1967 - 2 RU 198/64

    Unfallversicherungsschutz - Mitverschulden - Radfahren unter Alkoholeinfluß -

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89
    Vielmehr darf die Entscheidung nach der Beweislast erst dann getroffen werden, wenn alle Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts erschöpft sind, ohne daß es gelungen ist, die bestehenden Ungewißheiten zu beseitigen (BSGE 27, 40, 42; BSG SozR § 128 SGG Nrn 58, 60; Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 -. Ebenso setzt eine Entscheidung aufgrund der objektiven Beweislast voraus, daß eine umfassende und eingehende Beweiswürdigung die Ungewißheit nicht beseitigt hat (Krasney, BG 1967, 312).
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das Verirren resultiert in einem solchen Fall aus Umständen, die sich gerade aus der äußeren Beschaffenheit des Verkehrsraumes ergeben, den der Versicherte zum Aufsuchen seiner Arbeitsstelle oder zur Rückkehr von seiner Arbeitsstelle zu seiner Wohnung - also betrieblich veranlasst - nutzen muss, und ist deshalb im Hinblick auf den Schutzzweck der Wegeunfallversicherung in den Versicherungsschutz einbezogen (vgl BSG vom 24.3.1998 - B 2 U 4/97 R - SozR 3-2200 § 550 Nr. 17 S 68 f; vgl auch BSG vom 18.4.2000 - B 2 U 7/99 R - HVBG-INFO 2000, 1846; BSG vom 12.6.1990 - 2 RU 58/89 - HV-INFO 1990, 2064; BSG vom 2.6.1959 - 2 RU 3/57 - SozR Nr. 13 zu § 543 RVO; vgl auch BSG vom 28.4.1960 - 5 RKn 9/59 - SozR Nr. 23 zu § 543 RVO) .
  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

    Auch wenn es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, das immer die Erstangaben von größerem Beweiswert sind (BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1; BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 80; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 Az.: 2 RU 58/89 - juris sowie Urteil des Senats vom 18. September 2012 - L 3 U 266/08), haben diese doch oft - wie auch im Falle der Klägerin - als noch unbeeinflusst erteilte zeitlich früheste Angaben für die Beweiswürdigung eine besondere Bedeutung.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

    Das bedeutet, dass der Unfallversicherungsträger oder das Gericht schon aufgrund weniger tatsächlicher Anhaltspunkte von einem bestimmten Geschehensablauf überzeugt sein können (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 = HV-Info 1990, 2064).

    Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung bei einer unfallbedingten Erinnerungslücke des Verletzten (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - aaO -) oder beim Tod eines Seemanns auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19, 52, 56 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO) anerkannt.

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